Helfen & Spenden

Helfen kann jede/r mit Geldspenden. Oder Sie können Ihre Zeit spenden und ehrenamtlich helfen.

Geldspenden

Dorstener Integrationsforum (DIF e.V.)

Spendenkonto:

IBAN: DE72 4265 0150 0078 009164   BIC: WELADED1REK

Zeit spenden / persönliche Hilfe

Wenn Sie sich beim Dorsterner Integrationsforum engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an Margarethe Matschinsky, Telefon 02362/41354, margarethematschinsky@web.de .

Ehrenamtliche Helfer sind immer willkommen.

Integrationslots*innen

Integrationslots*innen sind Menschen, die ehrenamtlich Geflüchtete, Asylsuchende, Migrantinnen und Migranten partnerschaftlich bei der Integration zur Seite stehen und im Alltag unterstützen. Sie sind Begleiter, Vermittler, Sprach- und Kulturdolmetscher. Integrationslotsen informieren über Angebote und Möglichkeiten der Kommune und stellen Kontakte zu Institutionen, Organisationen oder zu Beratungsorganisationen her. Sie leisten Hilfe zur Selbsthilfe.

Voraussetzungen für die Arbeit als Integrationslots*in

Um als zertifizierter Integrationslotse zertifizierte Integrationslotsin tätig zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dies geschieht einerseits zum Schutz der zu betreuenden Personen und der ehrenamtlich tätigen Personen andererseits auch aus unumgänglich rechtlichen Gründen.

  • Die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • Sie muss sich in deutscher Sprache gut verständigen können
  • Sie sollte eine positive Einstellung zum Leben in Deutschland haben
  • Sie sollte über kommunikative Fähigkeiten verfügen
  • Sie muss bereit sein, an regelmäßigen Koordinationstreffen und Fortbildungen teilzunehmen
  • Sie muss bereit sein, im Umgang mit der Verwaltung und den Fachkräften der Integrationsarbeit ein aufgeschlossenes, loyales und vor allem vertrauensvolles Verhältnis zu pflegen
  • Sie muss bereit sein Situationen zu meiden, die Sie oder andere in eine Gefahrensituation bringt
  • Sie muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen
  • Sie verpflichtet sich mit persönlichen Daten und Informationen vertrauensvoll und sensibel umzugehen

Schulung und Zertifizierung zum/zur Integrationslots*in

Mit der Ausbildung zum /zur Integrationslots*in erhalten die Ehrenamtlichen Grundlagen und Einblicke in die Arbeit der Verwaltung, sie lernen durch den persönlichen Kontakt und Austausch die einzelnen Verwaltungsmitarbeiter kennen und lernen die Zusammenhänge in der Verwaltungstätigkeit besser zu verstehen.

Mit den interkulturellen Trainingseinheiten wird ihre Wahrnehmung kultureller Unterschiede geschult, ebenso wie die eigene Wahrnehmung in der Arbeit als Integrationslots*in, als Helfer zur Selbsthilfe.

Die Ehrenamtlichen erhalten mit der Zertifizierung zum / zur Integrationslots*in außerdem ein sehr gut vernetztes Team von Fachkräften in der Integrationsarbeit, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ihre Arbeit fachlich unterstützen.

Kontakt:

Verband Ev. Kirchengemeinden
Referat für Migration und Integration / Integrationsagentur
Barbara Wahl
Burgsdorffstr.76
46284 Dorsten

Tel.: 02362/7770420

b.wahl1@gmx.de

 

Um ihre Arbeit durchzuführen, benötigen ehrenamtliche Helfer / Integrationslotsen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.


Was ist ein erweitertes Führungzeugnis?

Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in § 30a  und § 31 BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Erweiterte Führungszeugnisse können durch Behörden „zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger“ auch unmittelbar nach § 31 Abs. 2 BZRG beantragt werden, wenn eine Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt. In den meisten Fällen wird die betroffene Person von der jeweiligen Stelle (Arbeitgeber oder dem jeweiligen Träger) aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen – und zwar unter Bezugnahme auf § 30a BZRG im Falle einer Prüfung der persönlichen Eignung oder nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch bei beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen. Es wird also meist persönlich wie ein privates Führungszeugnis beantragt. Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind. Es darf nicht mit dem Bundeszentralregisterauszug verwechselt werden, der tatsächlich alle Verurteilungen einer Person enthält.